Photovoltaikanlage auf dem Hallendach: rund 39.000 € weniger Steuern durch Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung
- Kunde
- Metallbau GmbH (Branche Metallbau), 24 Mitarbeiter
- Ort
- Köln-Ossendorf
- Honorar
- 2.400 € einmalig für Beratung und Umsetzung
Ausgangslage
Der Betrieb wollte im Frühjahr 2025 eine Photovoltaikanlage mit 148 kWp auf das Dach der eigenen Fertigungshalle setzen. Das Angebot lag bei 168.000 € netto, der Jahresstromverbrauch bei rund 120.000 kWh. Offen war, ob die Umsatzsteuer aus der Rechnung als Vorsteuer abziehbar ist, wie sich der Eigenverbrauch und die Einspeisung steuerlich auswirken und ob sich die Steuerlast des starken Jahres 2024 noch senken lässt, dessen Erklärung noch nicht abgegeben war.
Vorgehen
Wir haben die Anlage dem Betriebsvermögen der GmbH zugeordnet und für 2024 einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g in Höhe von 84.000 € gebildet, das sind 50 % der Anschaffungskosten. Der Gewinn lag unter der Grenze von 200.000 €. Für 2025 haben wir die Hinzurechnung, die Kürzung der Anschaffungskosten und die Sonderabschreibung von 40 % vorbereitet. Beim Finanzamt haben wir die Regelbesteuerung für die Umsatzsteuer gewählt, damit die Vorsteuer aus der Rechnung erstattet wird. Die Einspeisung läuft über den Netzbetreiber, der selbst verbrauchte Strom bleibt im Unternehmen und löst keine Umsatzsteuer aus. Die Einspeisung gehört als Nebentätigkeit zum bestehenden Gewerbebetrieb, einen zweiten Gewerbebetrieb gibt es nicht. Die Meldung im Marktstammdatenregister haben wir geprüft.
Ergebnis
Der Investitionsabzugsbetrag senkt den Gewinn 2024 um 84.000 €, 2025 kommen Sonderabschreibung und lineare Abschreibung von zusammen rund 37.800 € dazu. Bei einer Steuerbelastung von rund 32 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer in Köln) ergibt das eine Entlastung von rund 39.000 € über beide Jahre. Das Finanzamt hat außerdem die Vorsteuer von 31.920 € erstattet. Die Anlage liefert rund 140.000 kWh im Jahr, davon verbraucht der Betrieb etwa 55 % selbst und spart damit rund 18.500 € Stromkosten, die Einspeisevergütung bringt rund 5.000 € dazu.